Fortbildungen im Jugendstrafrecht

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen veranstalte ich im Jugendstrafrecht Vorträge bzw. Schulungen, die auf den jeweiligen Bedarf ausgerichtet sind. Zwischen 3 Stunden (auch per Zoom) und 6 Stunden oder mehrtägig bringe ich den Teilnehmenden die Besonderheiten des Jugendstrafrechts näher. Dabei baue ich sowohl auf der eigenen langjährigen Berufstätigkeit als Jugendstaatsanwalt und Staatsanwalt auf, wie auch auf umfangreicher Lehr– und Fortbildungstätigkeit als Referent an Hochschulen und verschiedenen beruflichen Einrichtungen.

Durch die Neufassung des § 37 Jugendgerichtsgesetz ist die Justiz seit dem 01.01.2022 verpflichtet, Richter*innen und Staatsanwält*innen im Jugendstrafrecht zu qualifizieren. Außerdem ist durch die Änderung des Rechts der notwendigen Verteidigung zusammen mit dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren mit Wirkung ab dem 17.12.2019 in sehr viel mehr Verfahren eine Mitwirkung von Verteidiger*innen erforderlich. Es werden also mehr qualifizierte Anwältinnen und Anwälte in diesem wichtigen Bereich der Strafrechtspflege benötigt.

Referenzen teile ich auf Anfrage gerne mit.

Ich bin seit April 2023 im Ruhestand und daher zeitlich flexibel und kann Angebote auch kurzfristig umsetzen. Bei den inhaltlichen Schwerpunkten gehe ich ganz auf den Bedarf ein.

Inhalte:
– Aufbau der Jugendgerichtsbarkeit
– Gang eines Jugendstrafverfahrens
– Urteil, Rechtsmittel, Vollstreckung
– Bedeutung des Erziehungsgedankens
– Besondere Verfahrensarten
– Untersuchungshaft
– Jugendarrest und Jugendstrafe
– Sanktionensystem des Jugendgerichtsgesetzes
– Sanktionspraxis
– Heranwachsendenstrafrecht
– Genderthemen
– Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, alternative Strafvollzugsformen
– Führungszeugnis/Erziehungsregister/Vorstrafen
– Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren (aus Sicht der Justiz)
– Strafverteidigung im Jugendgerichtsverfahren
– Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofes
– Kriminalität: Daten und Entwicklungen

Bei Inhalt und Schwerpunkten richte ich mich nach den Anforderungen/Erwartungen. Ein reger Austausch mit dem Auditorium soll stattfinden, konkrete Fälle und Lebensläufe stellen den Praxisbezug her. Eine Power-Point-Präsentation unterstützt den Vortrag, begleitend werden Skript und weiterführende Hinweise angeboten.

Informationen über mich: 66 Jahre, Jurist.

Langjährige Tätigkeit als Jugendstaatsanwalt und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau.

Langjährige Lehrtätigkeit in verschiedenen Themenfeldern an der früheren Akademie der Polizei in Freiburg und der Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen,

sowie im Bereich Jugendstrafrecht für den Studienbereich Soziale Arbeit an der Katholischen Hochschule Freiburg und der Evangelischen Hochschule Freiburg und weiteren Bildungseinrichtungen (u.a. Institut für Jugendarbeit Gauting) sowie Vortragstätigkeit in verschiedenen Themenfeldern (u.a. Tagungen und Jugendgerichtstage der DVJJ; Fachtag des BVkE, Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V.), Mitarbeit in einer Projektgruppe des EREV (Evangelischer Erziehungsverband e.V.) mit Veranstaltung von Fachtagen und Foren.